§ 4 Abs 2 MSchG
Der OGH erörtert, dass Entscheidungen der Markenbehörde keine Bindungswirkung entfalten und legt dar, welche Kriterien bei Beurteilung der Verkehrsgeltung einer beschreibenden Bezeichnung zu berücksichtigen sind.
OGH, 24.10.2000, 4 Ob 137/00a