§ 871 ABGB; § 1295 ABGB; § 1296 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Bank auch gegenüber Anlegern, die vormalig Aktionäre des Anlageunternehmens waren, eine Informationspflicht bei einer Vermögensveranlagung trifft.
OGH, 21.06.2000, 1 Ob 336/99i
§ 871 ABGB; § 1295 ABGB; § 1296 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Bank auch gegenüber Anlegern, die vormalig Aktionäre des Anlageunternehmens waren, eine Informationspflicht bei einer Vermögensveranlagung trifft.
OGH, 21.06.2000, 1 Ob 336/99i