Zusammenfassung: Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag den Stellenwert des Inlandsbezugs bei Prüfung eines Anmeldeerfordernisses von Auslandsfusionen. In einer Analyse des diesbezüglichen Meinungsstands in Lehre und Judikatur weisen sie nach, dass eine Prüfung eines Inlandsbezugs auch bei Erzielung der Umsatzsummen des § 42a KartG 1988 erfolgen muss und zeigen maßgebliche Anhaltspunkte, die Indikatoren für einen Österreichbezug darstellen.