§ 983 ABGB
Der OGH erörtert, unter welchen Umständen die Zuzählung der Darlehenssumme an den Treuhänder als Zahlung an den Kreditnehmer zu qualifizieren ist und legt dar, dass der Darlehensgeber den Darlehensnehmer über die Unmöglichkeit der Erfüllung eines vertraglich festgelegten Darlehenszwecks bei sonstigem Wegfall des Darlehensverhältnisses informieren muss.