§ 10 AÜG
Der OGH erörtert, dass ein Dienstnehmer auch bei schlüssiger Arbeitnehmerüberlassung Lohn- und Aufwandsersatzansprüche, die der Kollektivvertrag des Beschäftigungsbetriebs vorsieht, geltend machen kann.
OGH, 07.06.2001, 9 ObA 81/01d
§ 10 AÜG
Der OGH erörtert, dass ein Dienstnehmer auch bei schlüssiger Arbeitnehmerüberlassung Lohn- und Aufwandsersatzansprüche, die der Kollektivvertrag des Beschäftigungsbetriebs vorsieht, geltend machen kann.
OGH, 07.06.2001, 9 ObA 81/01d