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VwGH, 09.08.2001, 2000/16/0624 (Wirtschaftsrecht)

WirtschaftsrechtGeorg Koflerecolex 2001/358ecolex 2001, 936 - 937 Heft 12 v. 1.12.2001

§ 48 BAO

Der VwGH betont, dass ein Eventualantrag erst nach Prüfung des Primärantrags bei sonstiger Rechtswidrigkeit des Bescheids im Verwaltungsverfahren behandelt werden darf.

VwGH, 09.08.2001, 2000/16/0624

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