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OGH, 16.05.2001, 6 Ob 35/01t (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2001/314ecolex 2001, 843 Heft 11 v. 1.11.2001

§ 106 AktG; § 112 AktG; § 258 AktG; § 6 KO

Der OGH erörtert, dass der Aktionär keine Befugnis zur Einberufung einer Hauptversammlung, der die Beschlussfähigkeit wegen Nichterfüllung des satzungsmäßig festgelegten Anwesenheitsquorums fehlt, besitzt.

OGH, 16.05.2001, 6 Ob 35/01t

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