Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag, wie die in § 27 Abs 5 Z 2 AlVG normierte Anweisung der fortlaufenden Zahlung des Arbeitsentgelts bei geblockter Inanspruchnahme der Altersteilzeit, also einer Verschiebung des Freizeitstadiums nach einem Stadium der Normalarbeitszeit, praktisch handzuhaben ist. Weiters erläutert Schrank die Begründung und Geltendmachung der Urlaubsansprüche bei der Altersteilzeit.