Zusammenfassung: Der Autor veranschaulicht unter Zugrundelegung deutscher und österreichischer Rechtsprechungsnachweise, dass die in Darlehensverträgen mit Verbrauchern oftmals normierten Zinsgleitklauseln in der Regel dem im KSchG festgelegten Transparenzgrundsatz nicht entsprechen.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 5 KSchG