§ 10 BGBl 1992/826; § 10 ASFINAG-ErmächtigungsG; § 1002 ABGB; § 1003 ABGB; § 1004 ABGB
Sturm nimmt Bezug auf eine Entscheidung des OGH aus 2001 und legt auf Grundlage des ASFINAG-Ermächtigungsgesetzes dar, dass der ASFINAG und nicht fälschlicherweise der AlpenStraßenAG fälschlicherweise die Beklagtenposition zugewiesen wurde.