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Unzumutbarkeit der Erwerbstätigkeit

WirtschaftsrechtAlexander Spundaecolex 2000/248ecolex 2000, 642 - 643 Heft 9 v. 1.9.2000

§ 66 EheG§ 43 NÖ Sozialhilfegesetz

Der OGH stellt klar, dass ein Unterhaltsanspruch nach § 66 EheG auch dann zusteht, wenn dem Unterhaltsberechtigten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist (hier: wegen Betreuungspflicht für ein mj Kind)

OGH 27.10.1999, 7 Ob 237/99z

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