BVergG; § 2 Abs 1 Z 3 BVergG
Ausgehend von der Entscheidung des OGH 1 Ob 201/99m beschäftigt sich der Beitrag mit Umgehungsgeschäften im Vergaberecht. Der Autor prüft, wann eine Umgehungsabsicht angenommen werden kann und geht auch auf die Problematik der Erbringung einer Bauleistung durch Dritte ein.