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Die Vergütung bei Mengenänderungen

WirtschaftsrechtPhilipp Längleecolex 2000, 628 - 631 Heft 9 v. 1.9.2000

Zusammenfassung: Der Beitrag setzt sich mit der 20 %-Klausel der Önorm B 2110 auseinander. Der Autor geht auf deren Anwendungsbereich ein und prüft weiters, wann die Schwelle überschritten ist. Unter anderem wird auch auf das Verhältnis zu § 1170 a ABGB eingegangen.

Rechtsgrundlagen: Pkt 5.23.6 Önorm B 2110; § 1170 a ABGB

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