Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit den durch die Gewerberechtsnovelle 1997 eingeführten Neuerungen im Betriebsanlagenverfahren. Der Beitrag untersucht die die Anzeigepflicht auslösenden Tatbestände des Maschinenaustausches und der emissionsneutralen Änderungen. Weiters untersucht der Autor, ob der Anlageninhaber die behördliche Kenntnisnahme der Anzeige abwarten muss sowie andere mit Anzeigeverfahren zusammenhängende Fragen.