Zusammenfassung: Die Rechtsansichten des BMF betreffen steuerliche Fragen wie beispielsweise den Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung nach § 24 EStG; das Vorliegen einer typischen oder atypische stillen Beteiligung, den Beginn der Teilbetriebseigenschaft für einen Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG ua.