Zusammenfassung: Die Änderungen der Verfahrensordnung des EuGH haben eine Arbeitsentlastung des EuGH und Verfahrensbeschleunigung zum Ziel. Der Autor stellt die Neuregelungen, wie z.B. das beschleunigte Vorabentscheidungsverfahren oder die Möglichkeit einer Vorabentscheidung durch begründeten Beschluss vor.
Rechtsgrundlagen: Art 55 § 2 VfO; Art 104 a VfO; Art 104 § 3 VfO