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Höhe der Geldstrafe gegen Komplementär

Wirtschaftsrechtecolex 2000/179ecolex 2000, 435 Heft 6 v. 1.6.2000

§ 355 EO; § 20 GmbHG; Art 7 Nr 4 EVHGB

Die KG und ihre Komplementär-GmbH sind nicht ein einheitlicher Verpflichteter. Für die Komplementär-GmbH besteht bei Bezahlung der verhängten Geldstrafe keine Konkursgefahr, weil sie über die Möglichkeit einer Refinanzierung selbst disponieren kann.

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