§ 268 ZPO
Der OGH prüft, ob die Bindungswirkung eines Strafurteiles auch die im Schuldspruch notwendigerweise angeführten Tatsachen erfasst.
OGH 3.11.1999, 9 ObA 147/99d
§ 268 ZPO
Der OGH prüft, ob die Bindungswirkung eines Strafurteiles auch die im Schuldspruch notwendigerweise angeführten Tatsachen erfasst.
OGH 3.11.1999, 9 ObA 147/99d