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Reichweite der Bindungswirkung eines Strafurteils

Wirtschaftsrechtecolex 2000/191ecolex 2000, 444 Heft 6 v. 1.6.2000

§ 268 ZPO

Der OGH prüft, ob die Bindungswirkung eines Strafurteiles auch die im Schuldspruch notwendigerweise angeführten Tatsachen erfasst.

OGH 3.11.1999, 9 ObA 147/99d

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