§ 12 Abs 1 PHG
Dem Endhersteller steht gegen den Hersteller eines Teilproduktes ein Regressanspruch nach PHG zu. Die Auswahl des Teilherstellers begründet kein Verschulden iSd § 12 PHG.
OGH 22.12.1999, 7 Ob 273/99v
§ 12 Abs 1 PHG
Dem Endhersteller steht gegen den Hersteller eines Teilproduktes ein Regressanspruch nach PHG zu. Die Auswahl des Teilherstellers begründet kein Verschulden iSd § 12 PHG.
OGH 22.12.1999, 7 Ob 273/99v