§ 228 ZPO
Der OGH stellt klar, dass bei der Unwirksamkeit der Übertragung von Geschäftsanteilen eine Feststellungsklage iSd § 228 ZPO zulässig ist.
OGH 7.9.1999, 10 Ob 40/99a
§ 228 ZPO
Der OGH stellt klar, dass bei der Unwirksamkeit der Übertragung von Geschäftsanteilen eine Feststellungsklage iSd § 228 ZPO zulässig ist.
OGH 7.9.1999, 10 Ob 40/99a