Art 81 EGV; § 2 Abs 1 RATG; § 16 Abs 1 RAO; § 2 AHR
Der Autor legt anhand der EuGH Entscheidung C-35/96 und nachfolgender Entscheidungen dar, dass die Honorarordnung der Rechtsanwälte nicht gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt.
Art 81 EGV; § 2 Abs 1 RATG; § 16 Abs 1 RAO; § 2 AHR
Der Autor legt anhand der EuGH Entscheidung C-35/96 und nachfolgender Entscheidungen dar, dass die Honorarordnung der Rechtsanwälte nicht gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt.