Zusammenfassung: Der Stifter kann bei Widerruf der Stiftung und Rückübertragung des Vermögens an ihn für die nun anfallende Besteuerung die Anrechnung der Stifungseingangswerte verlangen. Der Autor gibt einen Überblick über die bei Rückführung des Vermögens maßgeblichen Stiftungswerten.
Rechtsgrundlagen: § 34 PSG; § 6 Z 4 EStG; § & Z 9 lit a EStG; § 16 Abs 1 Z 8 lit a EStG