§ 21 KO
Der OGH beurteilt die Frage, ob der Masseverwalter bei Vereinbarung eines Wiederkaufsrechtes zwischen dem Verkäufer und Gemeinschuldner vom Vertrag nach § 21 KO zurücktreten kann.
OGH 2.9.1999, 2 Ob 278/97i
§ 21 KO
Der OGH beurteilt die Frage, ob der Masseverwalter bei Vereinbarung eines Wiederkaufsrechtes zwischen dem Verkäufer und Gemeinschuldner vom Vertrag nach § 21 KO zurücktreten kann.
OGH 2.9.1999, 2 Ob 278/97i