Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht, in welchem Ausmaß Beihilfen, die als Umstrukturierungs- und Rettungsmaßnahmen von der öffentlichen Hand an sanierunbsbedürftige Unternehmen gewährt werden, vom EU-Beihilfenrecht erfasst sind.
Rechtsgrundlagen: Art 87 EGV