Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der OGH-Judikatur zum Gewährleistungsrecht auseinander. Er geht insbesondere auf die in der jüngeren Rechtsprechung vorzufindende Kombination von Verbesserung und Preisminderung bei bloß teilweise behebbaren Mängeln ein.
Rechtsgrundlagen: § 932 ABGB; § 1167 ABGB