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Entgangener Gewinn: Bewertung familiärer Betreuungsleistungen

Wirtschaftsrechtecolex 2000/120ecolex 2000, 282 - 283 Heft 4 v. 1.4.2000

§ 1295 ABGB; § 1327 ABGB

Der hinterbliebene Unterhaltsberechtigte erhielt als Pflegebedürftiger vom Getöteten tatsächliche Pflege- und Betreuungsleistungen. Nach § 1327 ABGB kann der Unterhaltsberechtigte vom Unterhaltspflichtigen den Ersatz jener Kosten begehren, die er für die Verschaffung wirtschaftlich gleichwertiger Dienste benötigt.

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