§ 263 BAO; § 270 BAO
Wird bei einem Kollegialorgan (hier: Berufungssenat) nicht die gesetzlich vorgeschriebene Besetzung eingehalten, kann dies mit Erfolg wegen Unzuständigkeit der Behörde bekämpft werden.
VwGH 15.9.1999, 98/13/0153
§ 263 BAO; § 270 BAO
Wird bei einem Kollegialorgan (hier: Berufungssenat) nicht die gesetzlich vorgeschriebene Besetzung eingehalten, kann dies mit Erfolg wegen Unzuständigkeit der Behörde bekämpft werden.
VwGH 15.9.1999, 98/13/0153