§ 1 Abs 1 Z 1 UStG
In dieser Entscheidung setzt sich VwGH mit der Frage auseinander, ob bei einem vom Leasingsgeber erteilten Reparaturauftrag (trotz Instandsetzungspflicht des Leasingnehmers für das Leasingobjekt) die vom Leasingnehmer gezahlte Ersatzleistung einen der Umsatzsteuer unterliegenden Leistungsaustausch darstellt.