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Die Reparatur von Schäden an Leasingfahrzeugen ist Leistungsaustausch, kein Schadenersatz

WirtschaftsrechtMichael Kotschniggecolex 2000/133ecolex 2000, 314 - 315 Heft 4 v. 1.4.2000

§ 1 Abs 1 Z 1 UStG

In dieser Entscheidung setzt sich VwGH mit der Frage auseinander, ob bei einem vom Leasingsgeber erteilten Reparaturauftrag (trotz Instandsetzungspflicht des Leasingnehmers für das Leasingobjekt) die vom Leasingnehmer gezahlte Ersatzleistung einen der Umsatzsteuer unterliegenden Leistungsaustausch darstellt.

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