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Regress der Bank bei Inanspruchnahme aus unrichtiger § 10-Bestätigung

WirtschaftsrechtJörg Zehetnerecolex 2000/124ecolex 2000, 289 - 291 Heft 4 v. 1.4.2000

§ 10 GmbHG; § 63 GmbHG; § 82 GmbHG; § 896 ABGB; § 1042 ABGB; § 1302 ABGB; § 1422 ABGB; § 29 AktG; § 37 d AktG

Die Haftung der Bank für eine unrichtige § 10-Erklärung ist eine Gewährleistungs- oder Garantiehaftung. Die Bank kann sich, wenn sie in Anspruch genommen wird, beim primär ersatzpflichtigen Gesellschafter regressieren. Der OGH nimmt Stellung zu den Voraussetzungen eines derartigen Regressanspruches.

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