§ 13 Abs 1 WGG; § 13 Abs 2 WGG; § 15 Abs 1 WGG
Lukrierte Skonti schmälern grundsätzlich den für die Errichtung eines Bauwerkes aufgewendeten Betrag. Der OGH geht auf die Frage ein, in welchem Ausmaß die von einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft gewährten Skonti den Kaufpreis nicht vermindern. Er setzt sich dabei mit der Frage auseinander, inwieweit Skonti als Finanzierungskosten einbehalten werden dürfen.