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§ 43 ABGB bietet Anspruchsgrundlage gegen Domain-Namen

WirtschaftsrechtReinhard Schanaecolex 2000/98ecolex 2000, 215 Heft 3 v. 1.3.2000

§ 43 ABGB

Domain-Namen, die einen Namen beinhalten, sind nach § 43 ABGB geschützt. Der OGH klärt in dieser Entscheidung, was bei einer Kollision mehrerer Schutzrechte (Namensrecht, besondere Unternehmensbezeichnung) rechtens ist.

OGH, 21.12.1999, 4 Ob 320/99h

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