§ 43 ABGB
Domain-Namen, die einen Namen beinhalten, sind nach § 43 ABGB geschützt. Der OGH klärt in dieser Entscheidung, was bei einer Kollision mehrerer Schutzrechte (Namensrecht, besondere Unternehmensbezeichnung) rechtens ist.
OGH, 21.12.1999, 4 Ob 320/99h