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Die neue ÖNORM A 2050 vom 1. März 2000

WirtschaftsrechtHans Göllesecolex 2000, 193 - 194 Heft 3 v. 1.3.2000

Zusammenfassung: Der Beitrag zeigt die wesentlichen Änderungen der ÖNORM A 2050 auf. Die Neuregelungen betreffen beispielsweise die Art und Wahl des Vergabeverfahrens, Regelung der Fristen, die Angabe von Alternativangeboten, die Zulässigkeit von Subvergaben oder die Angebotsprüfung.

Rechtsgrundlagen: ÖNORM A 2050

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