§ 1327 ABGB
Der OGH äußert sich zur Frage, ob sich ein Hinterbliebener den Stammwert des ererbten Vermögens auf seinen Unterhaltsanspruch nach § 1327 ABGB anrechnen lassen muss.
OGH, 23.9.1999, 2 Ob 106/98x
§ 1327 ABGB
Der OGH äußert sich zur Frage, ob sich ein Hinterbliebener den Stammwert des ererbten Vermögens auf seinen Unterhaltsanspruch nach § 1327 ABGB anrechnen lassen muss.
OGH, 23.9.1999, 2 Ob 106/98x