§ 4 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 EStG
Aufwendungen, mit denen ein Steuerpflichtiger aus Kunstliebe künstlerische Tätigkeit fördert, sind steuerlich nicht abzugsfähig, wenn sie die betriebliche Tätigkeit in keiner Weise fördern.
§ 4 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 EStG
Aufwendungen, mit denen ein Steuerpflichtiger aus Kunstliebe künstlerische Tätigkeit fördert, sind steuerlich nicht abzugsfähig, wenn sie die betriebliche Tätigkeit in keiner Weise fördern.