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Zur Messung des Gehwegs nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz

WirtschaftsrechtWalter Schwartzecolex 2000/74ecolex 2000, 170 Heft 2 v. 1.2.2000

§ 15 Abs 3 WrVG

Der VwGH entschied, dass die Messung des Gehweges nach § 15 Abs 3 Wiener Veranstaltungsgesetz so erfolgen hat, dass die Strecke zu Fuß ohne Umwege zurückgelegt werden kann.

VwGH, 9.11.1999, 99/05/0202

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