§ 81 EheG
Der OGH stellt klar, dass ein Abfertigungsanspruch nicht zum Aufteilungsvermögen bei der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gehört.
OGH, 5.10.1999, 2 Ob 271/99p
§ 81 EheG
Der OGH stellt klar, dass ein Abfertigungsanspruch nicht zum Aufteilungsvermögen bei der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gehört.
OGH, 5.10.1999, 2 Ob 271/99p