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Parteistellung in Gewerbeverfahren

WirtschaftsrechtWolfgang Listecolex 2000/72ecolex 2000, 169 - 170 Heft 2 v. 1.2.2000

§ 356 Abs 3 GewO; § 82 Abs 7 AVG

Nachbarn im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren sind nach neuester Regelung auch ohne Erhebung von Einwendungen Partei. § 42 AVG sieht jedoch Präklusionsfolgen für den Fall vor, dass die Nachbarn nicht spätestens am Tag vor der Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Augescheinsverhandlung Einwendugen gegen die Anlage erheben.

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