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Vergaberechtlicher Feststellungsbescheid nur eingeschränkt nötig

WirtschaftsrechtAlexander Spundaecolex 2000, 99 - 100 Heft 2 v. 1.2.2000

§ 125 BVergG; § 122 BVergG

Welche Maßnahmen muß der Bestbieter treffen, um im Falle des Nichtzuschlags Schadenersatz zu erhalten? Ausgehend von dieser der Entscheidung 2 Ob 2/97 a zugrundeliegenden Fragestellung erörtert der Autor, wann für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches ein Feststellungsbescheid ergehen muß.

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