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Der Rückerwerb eigener Aktien als Instrument von Übernahmeangeboten

WirtschaftsrechtWaldemar Jud; Bernd Terlitza; Jonannes Zollnerecolex 2000, 91 - 96 Heft 2 v. 1.2.2000

Zusammenfassung: Der Rückerwerb eigener Aktien ist seit der vorangegangenen Liberalisierung aufgrund eines - für längstens 18 Monate gültigen - Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zulässig ist. Der Beitrag zeigt auf, inwieweit der Rückerwerb eigener Aktien durch das Neutralitätsgebot des § 12 ÜbG eingeschränkt wird.

Rechtsgrundlagen: § 12 ÜbG; ÜbG; AReG

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