§ 880a ABGB
Hat der Garant einen Rückforderungsanspruch für den Fall, daß die Garantie zu Unrecht abgerufen wurde? In welchem Verhältnis steht ein derartiger Anspruch zum Bereicherungsanspruch des Garantieauftraggebers? Die vorliegende OGH-Entscheidung beleuchtet diese Fragen unter ausführlicher Erörterung der bisherigen Literaturmeinungen.