Zusammenfassung: Das neue Überweisungsgesetz beschäftigt sich mit grenzüberschreitenden Überweisungen in Währungen der EWR-Vertragsstaaten oder in Euro bis zu einem Betrag von Euro 50.000,--. Es will durch Einführung umfangreicher Informationspflichten für Bankinstitute (z.B. betreffend Berechnung des Entgeltes, Kosten, Ausführungsfrist, etc.) Transparenz für grenzüberschreitenden Überweisungen schaffen.