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Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber individuellen Verwaltungsakten

WirtschaftsrechtPeter Bußjägerecolex 2000, 74 - 76 Heft 1 v. 1.1.2000

Art 49 EGV

In der Entscheidung vom 29.4.1999, C-224/97, prüfte der EuGH die bescheidmäßig erteilte Auflage, wonach die Bootsvermietung an Eigner mit Wohnsitz im Ausland kontingentmäßigen Beschränkungen unterlag, auf seine Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht

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