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Beginn der Rechtsfähigkeit eines Vereins

WirtschaftsrechtGeorg Wilhelmecolex 2000/339ecolex 2000, 869 - 870 Heft 12 v. 1.12.2000

§ 26 ABGB; § 4 VereinsG; § 7 VereinsG

Sowohl die Gründungsvereinbarung als auch die Konstituirung der Gründer ist wesentlich für die Erlangung der Rechtspersönlichkeit eines Vereins. In welcher Form die Konstituirung erfolgt, richtet sich nach dem satzungsmäßigen Konstituirungswillen der Gründer.

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