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Fortführung der gemeinschaftlichen Firma durch den Erwerber

WirtschaftsrechtStephan Korinekecolex 2000/349ecolex 2000, 881 - 882 Heft 12 v. 1.12.2000

§ 5 GmbHG; § 22 HGB; § 30 HGB; § 3 FBG

Veräußert der Masseverwalter das gemeinschuldnerische Unternehmen, kann die Firma durch den Erwerber auch dann fortgeführt werden, wenn für die Dauer der zeitlich befristeten Abwicklung ein Liquidationszusatz beigefügt wird und der Unternehmensübergang im Firmenbuch entsprechend eingetragen wird.

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