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Die Wertgebühr des sachverständigen Wirtschaftstreuhänders im Gebührenanspruchgsetz

WirtschaftsrechtFritz Kleinerecolex 2000, 816 - 818 Heft 11 v. 1.11.2000

Zusammenfassung: Die Generalprokuratur geht in der Entscheidung Gw 357/99 vom 12.11.1999 davon aus, dass für die Verrechnung der Wertgebühr für die Leistungen von Mitarbeitern eines Wirtschaftstreuhänders nach § 30 Z 1 GebAG vorzunehmen sei und nicht nach § 34 GebAG. Der Autor tritt dieser Auffassung entgegen, indem er auf den Sinn der Berechnung der Wertgebühr auf der Basis der Zeitgebühr des Wirtschaftstreuhänders und seiner qualifizierten Mitarbeiter eingeht.

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