Zusammenfassung: Der Autor geht auf die mit dem ARÄG 2000 für ältere Arbeitnehmer in nicht betriebsratspflichtigen Betrieben neu eingeführte Möglichkeit, ihre Kündigung wegen Sozialrechtswidrigkeit anzufechten. Der Autor diskutiert, ob dieser Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer um einen Entlassungsschutz im Wege der Analogie zu erweitern ist.
Rechtsgrundlagen: § 15 AVRAG; § 106 ArbVG; § 105 ArbVG; § 8 AVRAG