§ 359 EO; § 18 UWG; § 355 EO; § 361 EO; § 161 HGB; § 126 HGB; § 128 HGB; § 114 HGB; § 125 HGB
Der Autor untersucht die mit der EO-Nov 2000 eingeführten Neuerungen zur Durchsetzung von Unterlassungsverpflichtungen. Nach Auffassung des Autors ist eine Häufung von Beugestrafen zur Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen im Exekutionsverfahren gegen die Gesellschaft, die persönlich haftenden Gesellschafter und die Geschäftsführer möglich.