§ 16 Abs 1 BVergG
Der Autor diskutiert anhand der OGH Entscheidung 1 Ob 201/99m Umgehungsgeschäfte im Vergaberecht. Dabei geht der Autor auf die vom OGH angegebene Begründung für die Nichtigkeit der Zuschlagsentscheidung ein und setzt sich anschließend mit dem § 16 Abs 1 BVergG zugrundeliegenden Zweck auseinander.