vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Informationspflicht von Gewerbebehörden nach dem UIG

WirtschaftsrechtGeorg Eisenbergerecolex 2000/331ecolex 2000, 833 - 834 Heft 11 v. 1.11.2000

§ 2 UIG; § 4 UIG

Das Begehren nach Bekanntgabe eines Gewerberechtsbescheides (hier: Anzahl der Parkplätze, Entwicklung der Fahrzeugbewegung, etc.) als ein solches nach Bekanntgabe von Umweltdaten iSd UIG. Das UIG normiert ein Recht auf Mitteilung solcher Umweltdaten. Die Behörde trifft in einem solchen Fall die Verpflichtung, durch entsprechende Feststellungen darzutun, dass sie über die gewünschten Daten nicht verfügt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!