§ 2 UIG; § 4 UIG
Das Begehren nach Bekanntgabe eines Gewerberechtsbescheides (hier: Anzahl der Parkplätze, Entwicklung der Fahrzeugbewegung, etc.) als ein solches nach Bekanntgabe von Umweltdaten iSd UIG. Das UIG normiert ein Recht auf Mitteilung solcher Umweltdaten. Die Behörde trifft in einem solchen Fall die Verpflichtung, durch entsprechende Feststellungen darzutun, dass sie über die gewünschten Daten nicht verfügt.